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Meldegesetz ab 1. Januar 2025

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Meldegesetz ab 1. Januar 2025

Mit der Verabschiedung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 323) wurde das Bundesmeldegesetz geändert. Demnach entfällt ab dem 01. Januar 2025 diese Meldepflicht für inländische Gäste bzw. Geschäftsreisende bei den Beherbergungsbetrieben. Für ausländische Gäste besteht die Meldepflicht weiterhin. Sie müssen beim Check-in auch weiterhin einen Ausweis vorlegen.

Bitte Beachten Sie!

Es bestehen aus kommunalen Satzungen

weiterhin Meldepflichten auf Basis von Kur- und Tourismusabgabesatzungen

in der Ferienregion!

Siehe Handreichung des Deutschen Tourismusverbandes.

Download

 

Wir weisen explizit daraufhin, dass die Ferienregion nicht für kommunale Gesetzgebung verantwortlich ist!

Als Tourismusorganisation weisen wir mit den hier vorliegenden Dokumenten informativ auf die Thematik und gesetzliche Regelungen hin!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Kommune.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!