Vom Wald das Beste. – Nationalparkregion Bayerischer Wald

Einmietbetrüger vermeiden

Mit Regelmaß kommen die Meldungen und Warnungen wieder vorbei: "Einmietbetrüger unterwegs". Immer denke Ich dann: wie kann man das vermeiden, denn es geht oft um vieles Geld als Rechnungen nicht bezahlt werden oder die Unterkunft mit Schaden hinterlassen wird. Sowohl für große als kleine Vermieter (auch Privatvermieter) sehr ärgerlich und finanziel nachteilig. 

Gerne teile Ich einige einfache Maßnahmen oder Änderungen in der Betriebsführung, damit jeder Kollege in der ferienregion solche situationen einfach vermeiden kann. Und sei nicht ansgtig daß Gäste solche 'Maßnahmen' als unfreundlich oder ungastfrei betrachten. Im Gegenteil: im Geschäftsleben völlig normal. Und natürlich sind solche 'Regel' vor allem bei 'Nicht-Stammgäste' (also: Gäste die man nicht kennt) wichtig. Wie ein alter Spruch sagt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist (manchmal) besser

Bei der Werbung

  • Klarheit über Buchungsbedingungen (Buchung, Anzahlung. Restzahlung, Kaution, Buchung ändern, Buchung stornieren)

Bei der Buchung

  • Vollständige Anschrift mit Telefonnummer verlangen; in die meiste Portale ist das schon Pflichtsache (Wintop) oder kann man es selber im Backoffice des Portals als Pflichtdaten anmerken (Booking)
  • Anzahlung verlangen (oder Vollzahlung, nach Wahl oder nach Buchungsbedingungen)
  • Bestätigung nach Eingang der Anzahlung mit deutlicher Angabe der Restzahlung (wieviel, wann usw.)

Vor der Anreise

  • Am besten Online-Einchecken (wenn verfügbar): man kann dann fast alle Daten die man normalerweise bei einem Check-in vor Ort bekommt, schon ausfüllen lassen und im Voraus bekommen
    Beispiel: klicke mal hier: Beispiel Online Einchecken

Bei der Anreise

  • Ausweis kontrollieren:
    > vergleiche die Adresse auf der Rückseite mit Adresse der Buchung
    > Ist der Person, die anreist auch wirklich der Person, die auf dem Ausweis dargestellt wird (Bild!)
  • Ausweis-Nummer (rechtsoben) übernehmen (braucht man sowieso für die Gästekarte)
  • Restzahlung abrechnen (also: nicht nachher), Kaution für z.B. Speisen, Getränke, Elektrizität, Endreinigung usw.
  • Meldeschein tatsächlich unterschreiben lassen
  • Wenn ein Gast kein fixes Abreisedatum vereinbart hat: Sicherheit zu den Zahlungen machen (z.B. Kreditkarte oder bei jede Verlängerung wieder vorauszahlen bis den voraussichtlicher Abreisedatum)
  • Bei grobem Zweifel oder bei bestimmte Herkunftsländer wovon man weiß das beim Schaden einen Rechtsanwalt kein Zweck hat: Kaution verlangen (geht einfach mit einer Kreditkarte)

Während des Aufenthalts

  • (Vor allem) wenn der Gast länger bleibt und viele Leistungen benutzt/kauft (Speisen, Getränke, Vertrauens-Bar, usw.): nicht bis zum Ende des Aufenthalts warten mit abrechnen

Bei der Abreise

  • Der Gast befragen ob im Zimmer/Fewo alles in Ordnung war, ob etwas kaputt war oder gegangen ist… (bei einem ‚Nein‘ kann man einfacher Maßnahmen nehmen wenn doch Schaden angetroffen wird),
  • Kaution abrechnen (oder bei Kreditkarte: stornieren);
  • Kontrolle der Fewo oder Zimmer, wenn der Gastgeber ein unangenehmes Gefühl hat oder während z.B. Zwischenputze schon einiges bemerkt hat.

Noch einen Tipp: Wenn die Unterkunft mit Schaden hinterlassen wird, wovon klar ist das die nicht im ‚üblichen Gebrauchsbereich‘ liegt, kann einen einfachen Rechtsanwalt-Brief sehr schnell zum Schadenersatz führen. Wir haben mit einem Rechtsanwalt vor Ort eine Vereinbarung daß er für einen niedrigen Preis ein solcher Brief schreibt. Das funktioniert viel besser als selbst schrieben oder anrufen... Haben das einige Malen so machen müssen; hat immer Erfolg gehabt. Vor allem innerhalb Deutschland funktioniert das sehr gut: der Gast bemerkt daß der Gastgeber den Schadenersatz seriös nimmt und ihn drohen die extra Kosten dazu. Wenn der Gast im Ausland wohnt, lohnt es sich meistens nicht (deswegen ist eine Kaution dann zu empfehlen).

 

clemens@zumlatschen.com
Clemens Gjertsen
Suit & Frühstück Zum Latschen
Mitglied seit 10. 04. 2020
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